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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letze Überarbeitung: 1. Juni 2026

1. Geltungsbereich

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtliche Beziehung zwischen den Theaterbesuchern und dem Augsburg OnStage e. V. Sie gelten für alle Veranstaltungen des Vereins sowie für Veranstaltungen Dritter, die in den Spielstätten des Vereins durchgeführt werden, und für die der Verein Eintrittskarten verkauft.


1.2. Die für Sonderveranstaltungen des Vereins ggf. geltenden Sonderbedingungen gelten zudem und gehen in ihrem Geltungsbereich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.


1.3. Bei Vermietung und Gastspielen gelten für den Kartenverkauf die Geschäftsbedingungen der Mieter.

2. Spielplan

Nur die von dem Verein herausgegebenen, offiziellen Veröffentlichungen enthalten die verbindlichen Anfangszeiten der Vorstellungen. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt der Verein keine Gewähr.

3. Eintrittspreise

3.1. Für die Veranstaltungen des Vereins gelten unterschiedliche Preisklassen und Preiskategorien. Die jeweils aktuellen Eintrittspreise, Ermäßigungsberechtigungen und besonderen Bestimmungen werden auf der Website des Vereins veröffentlicht.

3.2. Der Eintrittspreis umfasst die Berechtigung zum Einlass. Programmhefte, Textbücher und sonstige Leistungen sind grundsätzlich nicht inbegriffen.

4. Ermäßigungen

4.1. Der Verein kann Ermäßigungen auf Eintrittskarten gewähren. Die Ermäßigung wird dabei vom Verein gesondert festgesetzt.


4.2. Ermäßigungsberechtigt sind Schüler, Auszubildende, Studenten, Bundesfreiwilligenbedienstete und Wehrdienstleistende, Schwerbehinderte ab GdB 50, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger. Die Begleitperson eines Schwerbehinderten mit Eintrag „B“ im Schwerbehindertenausweis erhält beim Einzelkauf eine Freikarte. Rückwirkend können Ermäßigungen nicht mehr geltend gemacht werden.


4.3. Ermäßigte Eintrittskarten sind nur in Verbindung mit dem die Ermäßigung begründenden Nachweis gültig. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist die Differenz zum vollen Eintrittspreis an der betreffenden Abendkasse zu entrichten.

5. Kartenverkauf im Internet

5.1. Auf der Website des Vereins können für fast alle Vorstellungen Eintrittskarten online erworben werden. Für den Onlineverkauf kann eine Systemgebühr erhoben werden.


5.2. Die gekauften Eintrittskarten können zuhause ausgedruckt werden. Die ausgedruckte Eintrittskarte darf bei Gebrauch an der Einlasskontrolle keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Einlasskontrolle unmöglich machen oder sie behindern. Im Fall solcher Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstiger Beeinträchtigungen besteht weder ein Anspruch auf Einlass noch auf Rückerstattung des von dem Käufer entrichteten Entgelts.


5.3. Jede Eintrittskarte darf nur einmal verwendet werden. Mit der erstmaligen Einlösung verliert sie ihre Gültigkeit. Bei mehrfacher Verwendung kann der Verein eine Nachzahlung verlangen oder den Besuch der Vorstellung verweigern.

6. Vorbestellung

6.1. Vorbestellungen werden für den laufenden Spielplan persönlich oder schriftlich entgegengenommen. Vorbestellungen für Gruppen mit mehr als 50 Personen und für Schulgruppen werden nur schriftlich entgegengenommen. Auf je 12 Schüler wird für die aufsichtsführende Lehrkraft eine ermäßigte Eintrittskarte gewährt. Es ist zu beachten, dass kurzfristige schriftliche Vorbestellungen ggf. nicht rechtzeitig bearbeitet werden. Eine verbindliche Reservierung erfolgt nur durch Bestätigung durch den Verein.


6.2. Eingehende Vorbestellungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Sie lösen kein Vorkaufsrecht aus, d. h., sie werden nicht vorranging behandelt, sondern parallel zu den anderen Vertriebswegen ab Vorverkaufsbeginn eingebucht.


6.3. Bei langfristigem Kauf senden wir die Eintrittskarten nach Zahlungseingang auf Risiko des Bestellenden zu; etwaige Versandgebühren sind vom Bestellenden zu tragen. Bei kurzfristigem Kauf hinterlegen wir die Eintrittskarte an der Abendkasse. Die hinterlegten Eintrittskarten sind an der Abendkasse abzuholen. Für eine Abholung ist erforderlich, dass die hinterlegten Eintrittskarten spätestens an der Abendkasse bezahlt werden. Über nicht abgeholte Karten kann der Verein anderweitig verfügen.

7. Tages- und Abendkasse

Die Öffnungszeiten der Kassen werden gesondert in den Veröffentlichungen des Vereins bekannt gegeben. In der Regel öffnet die Abendkasse jeweils 45 Minuten vor Beginn der Vorstellung und schließt mit Vorstellungsbeginn. An der Abendkasse besteht kein Anspruch auf einen Vorverkauf für andere Vorstellungen.

8. Widerruf, Umtausch, Rückgabe

8.1. Wir weisen darauf hin, dass nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB für den Kauf von Eintrittskarten von Theatern kein Widerrufsrecht besteht.

8.2. Änderungen der Besetzung und sonstige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe oder Umtausch von Eintrittskarten.


8.3. Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, kann die Ersatzvorstellung besucht werden oder die erworbene Eintrittskarte bis zum Vorstellungsbeginn zurückgegeben werden. Ein Anspruch auf eine andere als die Ersatzvorstellung und auf einen bestimmten Platz besteht nicht. Beim Wechsel in eine höhere Preisklasse wird eine entsprechende Aufzahlung fällig.


8.4. Bei kurzfristiger Änderung, Ausfall oder Abbruch einer Vorstellung ist eine Rückgabe innerhalb von 14 Tagen nach dem ursprünglichen Vorstellungsdatum möglich. Bei Abbruch einer Vorstellung wird das Eintrittsgeld nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gezeigt war.


8.5. Fällt eine Vorstellung infolge eines Streiks oder aufgrund höherer Gewalt aus, wird kein Ersatz geleistet. Verzögert sich der Vorstellungsbeginn um mehr als 40 Minuten, werden gelöste Eintrittskarten bis zum Vorstellungsbeginn zurückgenommen. Eine spätere Erstattung des Eintrittspreises erfolgt nicht.


8.6. Für die Rückgabe von Eintrittskarten gilt zwingend, dass diese innerhalb der Frist an einer Verkaufsstelle des Vereins vorliegen. Der Eintrittspreis wird über denselben Zahlungsweg erstattet, über das ursprünglich bezahlt wurde; bei ursprünglicher Zahlung in bar kann er auch auf ein zu benennendes Bankkonto erstattet werden. Ein Anspruch auf Erstattung gezahlter Vorverkaufs-, Versand- oder Systemgebühren besteht nicht.


8.7. Eintrittskarten, die bei externen Vorverkaufsstellen erworben wurden, können nur dort zurückgegeben werden.


8.8. Weitergehende Ansprüche auf Widerruf, Umtausch oder Rückgabe sind ausgeschlossen. Die in diesen Fällen dadurch entstehenden Aufwendungen und Schäden werden nicht ersetzt.

9. Verlorene und vergessene Eintrittskarten

9.1. Für verlorene und vergessene Eintrittskarten können an der Abendkasse einmalig Ersatzkarten ausgestellt werden, wenn die Reihe und die Platznummer genau ermittelbar sind. Es kann gegebenenfalls eine Gebühr anfallen.


9.2. Die Inhaber der Originalkarte haben Vorrang vor dem Inhaber einer Ersatzkarte. Der Verein ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzen. Die Inhaber der Ersatzkarte haben weder einen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes noch auf Rückerstattung des Kaufpreises.

10. Einlass

Einlassberechtigt ist, wer für die Vorstellung des Tages eine gültige Eintrittskarte zum Besuch der darauf angegebenen Vorstellung vorzeigt. Weitere Leistungen sind, soweit nicht auf der Eintrittskarte vermerkt, nicht enthalten. Es ist ein gültiger Ausweis beim Einlass bereitzuhalten, dessen Personenangaben mit den Angaben auf dem jeweiligen Ticket übereinstimmen. Bei ermäßigten Eintrittskarten ist gegenüber dem Einlasspersonal zusätzlich die jeweilige Ermäßigungsberechtigung vorzuzeigen.

11. Nacheinlass

Mit Beginn der Veranstaltung erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz. Es können Ersatzplätze auch in anderen Preisklassen zugewiesen werden. Ein Anspruch auf Nacheinlass besteht nicht. Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher aus Sicherheitsgründen sowie aus Rücksicht auf die anderen Besucher und mitwirkenden Künstler nur in geeigneten Pausen in den Zuschauerraum eingelassen werden; dem Einlasspersonal ist dabei Folge zu leisten. Bei Veranstaltungen ohne Pause kann der Nacheinlass ganz ausgeschlossen werden. Wird einem Besucher aufgrund seiner Verspätung kein Einlass gewährt, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.

12. Plätze

Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Eintrittskarte angegebenen Platz einzunehmen. Bei einem unberechtigten Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder die Besucher von diesem Platz oder aus der Veranstaltung verwiesen werden.

13. Fundsachen

Gegenstände aller Art, die in der Spielstätte gefunden werden, sind beim Personal des Abendservices abzugeben. Dort ist auch der Verlust von Gegenständen zu melden. Nach Ablauf einer angemessenen Aufbewahrungsfrist werden Fundsachen an das öffentliche Fundbüro weitergegeben.

14. Hausordnung

14.1. Der Verein übt in seinen Spielstätten das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals des Abendservices ist Folge zu leisten.


14.2. Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Besorgnis besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Besucher in früheren Vorstellungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingehalten haben. Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt nicht.


14.3. Der Besucher darf nur den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Nimmt er einen Platz ein, für den er keine gültige Eintrittskarte besitzt, kann der Verein den Differenzbetrag erheben oder den Besucher der Vorstellung verweisen. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt nicht.


14.4. Schwerbehinderte mit Rollstuhl haben ausschließlich der dafür vorgesehenen Stellplätze in Anspruch zu nehmen. Ein Umplatzieren aus dem Rollstuhl in einen festen Sitz ist nicht gestattet. Hat ein Schwerbehinderter mit Rollstuhl einen Anspruch auf eine Begleitperson, ist er unbedingt zu begleiten. Die Begleitperson kann die jeweilige Vorstellung besuchen und hat sich auf einen dafür vorgesehenen Sitzplatz einzufinden, der sich in unmittelbarer Nähe zum Platz des Rollstuhls befindet. Es besteht kein Anspruch auf die Wahl eines anderen Sitzplatzes mit gleichzeitiger Nutzung der Ermäßigung für Begleitpersonen.


14.5. Besuchern und sonstige Personen, die den Kartenverkauf behindern, insbesondere versuchen, Eintrittskarten privat in den Räumen und auf dem Gelände der Spielstätte anzubieten oder weiterzuverkaufen, oder andere Besucher belästigen, können der Spielstätte verwiesen werden.


14.6. Mobilfunkgeräte, Pager und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand, mindestens jedoch im Flugmodus und im lautlosen Zustand in die Zuschauerräume mitgenommen werden. Während der Vorstellung ist das sichtbare Aufleuchten des Displays nicht gestattet.


14.7. Sofern für die Vorstellung von Seiten des Vereins Speisen und Getränke angeboten werden, ist die Mitnahme von eigenen Speisen und Getränken in den Zuschauerraum, die Foyers und Wandelgänge sowie der dortige Verzehr nicht gestattet. Das Rauchen ist in allen Räumen strengstens untersagt.

15. Bild- und Tonaufnahmen

15.1. Wir weisen darauf hin, dass der Verein im Rahmen der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen herstellt und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung verarbeiten kann, insbesondere für eine Veröffentlichung auf der Website oder den sozialen Medien. Die Aufnahmen diesen den Zwecken der Außendarstellung, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung sowie der Erstellung einer Vereinschronik und eines Vereinsarchivs. Die Verarbeitung der Aufnahmen erfolgt dabei nach Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe f DSGVO aufgrund der berechtigten Interessen des Vereins. Wir weisen darauf hin, dass ein Widerspruchsrecht nach Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 DSGVO besteht. Besucher verzichten auf etwaige Vergütungsansprüche.

15.2. Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art im Zuschauerraum ist den Besuchern aus urheber- bzw. leistungsschutzrechtlichen Gründen strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte
und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn
dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen.

16. Gewerbsmäßiger Weiterverkauf

16.1. Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig, es sei denn, der Verein hat seine vorherige Zustimmung erteilt. Die Zutrittsberechtigung zu einer Vorstellung wird nur durch eine Eintrittskarte begründet, die unmittelbar von dem Verein oder einem Dritten mit vorheriger Zustimmung des Vereins erworben wird.


16.2. Hiervon nicht umfasst ist der Weiterverkauf von Karten ohne Gewinnerzielungsabsicht. Der Verein kann die Abgabe von Eintrittskarten an Personen verweigern, die ohne vorherige Zustimmung des Vereins gewerbsmäßig mit Eintrittskarten handeln oder die solchen Personen Eintrittskarten zugänglich machen.


16.3. Der Verein haftet nicht für die Gültigkeit der Eintrittskarten anderer Anbieter von Eintrittskarten oder für deren Leistungen oder Preise.

17. Haftung

17.1. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, sofern der Verein, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und sofern der Schaden nicht auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch die genannten Personen beruht.


17.2. Schadenersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Verein, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.


17.3. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.


17.4.  Für Fremdleistungen haftet nicht der Verein, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

18. Rechtsanwendung

18.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen dem Verein und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Augsburg-Stadt.

 

18.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

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